Blog-Abmahnungen
Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat sich nun eingeschaltet. Blog- und Forenadministratoren wurden von der Verbindlichkeit freigesprochen, Kommentare vor ihrer Veröffentlichung auf ihre Rechtskonformität hin zu prüfen, so spiegel-online. Und weiter:
» Im konkreten Fall ging es um ehrverletzende Äußerungen eines Benutzers gegenüber einem anderen, der darauf den Blogbetreiber verklagte. Zu Unrecht, so die Richterin, denn der Blogbetreiber habe die strittige Äußerung weder selber gemacht noch sich daran beteiligt. Die generelle Pflicht zur Vorabzensur von Leser-Kommentaren würde die Meinungsfreiheit in unzulässiger Weise einengen«
Der Schutz von Presse- und Meinungsfreiheit gilt also auch für Blogs und Foren.
Schön, dass es Manchen auch so langsam in den Sinn kommt, dass man zu lange Sklave der Obsoleszenz medialer Auffassung war. In einer öffentlichen Diskussion - vor allem unter deutschen Bloggern - geht es nun mal nicht zimperlich zu. Den Betreiber eines Blogs für verbalen Krieg haftbar zu machen, für den er nichts kann, war immer schon fragwürdig.
In dem Urteil gibt es jedoch einen kleinen Haken:
»Allerdings zog die Juristin eine deutliche Grenze: den entsprechenden Schutz würden nur nichtkommerzielle Foren und Blogs genießen, gewerbliche Meinungsplattformen sind von dem Urteil nicht erfasst (AZ 31 C 2575/07-17)«
Ach so. Was ist eine gewerbliche Meinungsplattform? Dass genau zu definieren, ist wieder so ein großer Berg. Da fällt man ein Urteil - das inhaltlich den Bloggern den Schweiß von der Stirn wischt - und es gibt weitere Rätsel auf.
Am 6. August 2008 um 21:02 Uhr
es ist ja schon irgendwie eigenartig, dass so was nciht genauer definiert wird.
Am 7. August 2008 um 09:19 Uhr
Wäre wirklich mal interessant, unter welchen Kriterien ein Blog als kommerziell gilt.
Orientiert sich diese Einschätzung an dem Umsatz, der mit diesem Blog erwirtschaftet wird? Hier reicht die Spanne ja von ein paar Euro pro Momat für Amazon Verlinkung oder Google AdSende, mit denen einfach die Hostingkosten gedeckt werden sollen bis zu einem kompletten Lebensunterhalt, den man sich mithilfe eines interessanten “Alpha-Blogs” finanzieren kann. Allerdings wäre unter dem Aspekt der Blog vom Daimler (http://blog.daimler.de/) ein nichtkommerzieller Blog. dem würde ich allerdings aus PR-Gründen widersprechen wollen.
Ist dann vielleicht die Gewinnerzielungsabsicht des Betreibers relevant? Dieses Kriterium trifft es m.E. schon genauer. Hier würde der Daimler-Blog schon unter die kommerziellen Blogs fallen. Aber was ist mit all den Blogs, die von privater Person betrieben werden, aber aufgrund ihrer Verbreitung inzwischen einige Euro Umsatz erwirtshaften. Hier bleibt die Frage der Abgrenzung doch weiterhin unklar.
Am 7. August 2008 um 10:36 Uhr
Also für mich ist ein Blog kommerziell bzw. gewerblich, sobald auch nur der kleineste Umsatz damit gemacht wird. Punkt!